Preise

Die Kosten für die jeweilige Behandlung trägt der Patient/die Patientin selbst. Ob und in welchem Umfang Patienten, die Anspruch auf Beihilfe haben, privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung für den Heilpraktiker haben, die Behandlung erstattet bekommen, ist am besten bereits vorab mit der jeweiligen Kasse/Versicherung zu klären.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch Krankenkassen, die Heilpraktiker-Leistungen enthalten, nicht zwingend den vollen Rechnungsbetrag zahlen. Die Restbeträge sind von Ihnen zu entrichten.

Die Rechnungen werden nach den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seither preislich nicht angepasst worden. Aus diesem Grund sind meine Preise teils höher als die Höchstsätze der Gebührenordnung.